
Betreuungs- und Dienstleistungsverträge
-
© Antonioguillem / Fotolia
Darum sollten Sie die Grundsätze des Privatrechts kennen!
Die privatrechtliche Natur des Betreuungsvertrags zwischen den Eltern und der Kita, d.h. die Vertragsbeziehung zwischen zwei rechtlich gleichgestellten Parteien, ist für spätere Gerichtsprozesse entscheidend, z.B. beim Beweisverfahren. Erfahren Sie hier mehr!
-
© Wellnhofer Designs / Fotolia
Vertragsgestaltung – darauf sollten Sie achten!
Eine konkrete und umfassende Ausgestaltung des Betreuungsvertrags ist essenziell, um Konfliktfälle und damit langwierige und teure Gerichtsprozesse im Voraus zu vermeiden. Hier finden Sie Anregungen zu den wichtigsten Vertragsinhalten, zur Form und zu Nebenabsprachen!
-
© andyller / Fotolia
Musterverträge und Standardklauseln – sind sie zulässig?
Wenn sich ein Mustervertrag in der Praxis bewährt hat, werden Sie ihn natürlich gern unverändert weiternutzen. Vorformulierte Klauseln gelten jedoch oft als AGB im Sinne des § 305 BGB, also müssen Sie die Bestimmungen für AGB beachten! Details finden Sie hier!
-
© magele-picture / Fotolia
Rückzieher vom Vertrag – geht das?
Grundsätzlich verpflichtet ein Betreuungsvertrag beide Parteien zur Erfüllung ihrer (Betreuungs- und Zahlungs-)Pflichten. In besonderen Fällen kann der Vertrag jedoch angefochten werden, z.B. bei Täuschung. Mehr zu Irrtümern und den Voraussetzungen einer Anfechtung erfahren Sie hier!
-
Vertragliches Fehlverhalten – so gehen Sie damit um!
In der Realität kommt es hin und wieder zu Unannehmlichkeiten, wenn eine der Vertragsparteien ihren Verpflichtungen nicht nachkommt. Erfahren Sie hier, wie Sie bei Zahlungsverzug richtig mahnen und wie Sie sich bei sonstigen Problemen angemessen verhalten!
-
© momius / Fotolia
Das A und O zur Kündigung des Betreuungsvertrags
Wird das Kind eingeschult, so wird der Betreuungsvertrag meist mit der ordentlichen Kündigung durch die Eltern beendet. Da die Kündigungsfristen und der Zugang der Kündigung für die Zahlung der Elternbeiträge und damit für Ihre Kita entscheidend sein können, lohnt es sich, hier Genaueres nachzulesen!
-
Sonderkündigung – das gilt für den Betreuungsvertrag
Besondere Situationen, die ein Abwarten der normalen Kündigungsfrist nicht mehr erlauben, aber auch eine fristlose Kündigung nicht rechtfertigen, können unter Umständen ein Grund für eine Sonderkündigung sein. Hier finden Sie alles Wissenswerte!
-
© forkART Photography / Fotolia
Fristlos kündigen oder Aufhebungsvertrag – was tun, wenn die Luft brennt?
Eine außerordentliche Kündigung des Betreuungsvertrags erfordert gewichtigere Gründe als einen bloßen Streit mit den Eltern. Um Konflikte zu vermeiden, ist eine Regelung solcher Kündigungsgründe im Vertrag unbedingt ratsam. Holen Sie sich hier die wichtigsten Tipps!
-
© VadimGuzhva / Fotolia
Aufträge an Dritte – das müssen Sie als öffentliche Kita wissen!
Wie jedes andere Unternehmen ist Ihre Kita auf Dienstleistungen Dritter angewiesen, seien es Telekommunikationsanbieter oder Catering-Firmen. Befindet sich Ihre Kita in öffentlicher Hand, müssen Sie bei der Ausschreibung das Vergaberecht beachten! Informieren Sie sich hier!
-
© bluedesign / Fotolia
Verträge mit Dienstleistern – Tipps für Ihre private Kita!
Private Kitas müssen beim Vertragsschluss keine Vergabevorschriften beachten, aber auch hier können Sie im Vorfeld Komplikationen vermeiden, z.B. durch individuell erstellte Leistungsverzeichnisse für die benötigten Leistungen. Alles Wichtige finden Sie hier!
-
So lassen Sie sich bei Verträgen nicht übers Ohr hauen!
Für Verträge mit externen Dienstleistern gelten dieselben Regeln wie für den Betreuungsvertrag. Achten Sie darauf, alles Wichtige schriftlich zu regeln, Nebenabreden, Leistungsstörungen und Kündigungsfristen zu klären! Prüfen Sie eventuelle AGB-Regelungen!
-
© sosiukin / Fotolia
Welche Aufträge sind ausschreibungspflichtig?
Auch eine kommunale Kita ist nicht verpflichtet, alle Dienstleistungen auszuschreiben, die sie benötigt. Die Grenze zwischen den vergabefreien „täglichen“ Geschäften und den ausschreibungspflichtigen Aufträgen variiert allerdings in den Bundesländern! Lesen Sie hier mehr!