Abschnitt: Schutz, Gesundheit und Sicherheit von Kindern → Übergriffe, Gewalt oder sexueller Missbrauch durch Mitarbeiter
 

Erarbeiten Sie gemeinsam ein Schutzkonzept für Ihre Einrichtung!

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Wer mit einem Fall von sexuellem Missbrauch oder Kindesmisshandlung konfrontiert wird, ist oftmals überfordert, von seinen Emotionen überwältigt und unfähig, zügig klare Entscheidungen zu treffen. Dies gilt umso mehr, wenn wir nicht nur das betroffene Kind kennen, sondern auch den/die vermeintliche/n Täter/in. Das Berichtete entspricht vielleicht nicht unserer eigenen Wahrnehmung, möglicherweise steht es dieser sogar diametral gegenüber. Vielleicht schätzen wir den Beschuldigten/die Beschuldigte außerordentlich oder sind mit ihm/ihr befreundet und misstrauen deshalb eher dem Kind. Es entsteht häufig eine krisenhafte und hochemotionale Situation. Deshalb ist es wichtig, auf eine solche Situation vorbereitet zu sein und sich nicht erst in der Krise Gedanken um das notwendige Vorgehen zu machen.

Meldepflicht nach § 47 SGB VIII

Bei allen Ereignissen oder Entwicklungen, die geeignet sind, das Wohl der Kinder zu beeinträchtigen, besteht für den Träger der Einrichtung eine Meldepflicht (§ 47 SGB VIII) gegenüber der Kita-Aufsicht. Bei Anzeichen von Gewalt gegen oder sexuellem Missbrauch eines Kindes sind diese Voraussetzungen erfüllt. In den meisten Bundesländern gibt es Leitfäden zur Meldung besonderer Vorkommnisse.

Notfallplan/Interventionsplan

In einem Notfall- oder Interventionsplan ist das Vorgehen bei der Vermutung von Gewalt oder sexuellen Übergriffen in der Einrichtung schriftlich festgehalten. Er ist Bestandteil des Schutzkonzepts und soll in der Zeit der Krise einen Weg aufzeigen, der Halt und Orientierung bietet.

Damit ein Krisenplan gut umgesetzt werden kann, ist es sinnvoll, bereits bei dessen Erarbeitung die Mitarbeiter/innen zu beteiligen. Dies gewährleistet, dass die Besonderheiten einer Einrichtung, wie z.B. besondere Problemlagen und Anforderungen, möglichst umfassend einbezogen werden und dass die Sichtweisen der Mitarbeiter/innen deutlich werden und Beachtung finden. Eine gemeinsame Erarbeitung eines Krisenplans setzt auch eine einrichtungsinterne Auseinandersetzung mit dem Thema Grenzüberschreitungen und sexualisierte Gewalt voraus.

Tipp

Die gemeinsame Erarbeitung des Schutzkonzepts sensibilisiert nicht nur dafür, potenzielle Gefahren und Notsituationen von Kindern wahrzunehmen, sondern erhöht auch die Bereitschaft der einzelnen Mitarbeiter/innen, die im Krisenplan niedergelegten Vorgehensweisen einzuhalten und die notwendigen strukturellen Veränderungsprozesse mitzutragen.1

§

Der Interventionsplan trifft Regelungen zu

  • Vorgehen bei Verdachtsfällen

  • Sofortmaßnahmen

  • Einschaltung von Dritten

  • Dokumentation

  • Datenschutz

  • Aufarbeitung bzw. Rehabilitation

Literatur

Arbeitshilfe Hochdorf – Evang. Jugendhilfe im Kreis Ludwigsburg e.V.: »Und wenn es doch passiert… Fehlverhalten von Fachkräften in der Jugendhilfe. Ergebnisse eines institutionellen Lernprozesses«. Evang. Jugendhilfe im Kreis Ludwigsburg e.V.

Ergänzende Arbeitshilfen

Merkblatt: Interventionsplan bei der Vermutung von Gewalt oder sexuellen Übergriffen in der Einrichtung

In einem Notfall- oder Interventionsplan ist das Vorgehen bei der Vermutung von Gewalt oder sexuellen Übergriffen in der Einrichtung schriftlich festgehalten. Er ist Bestandteil des Schutzkonzeptes und soll in der Zeit der Krise einen Weg aufzeigen, der Halt und Orientierung bietet. Dokument herunterladen

Leitfaden: Schutzvereinbarung

In einer Schutzvereinbarung werden nicht nur die festgestellten Gefährdungsmomente und mit den Eltern vereinbarten Maßnahmen und Hilfen aufgenommen, sondern auch deren notwendige Überprüfung bzw. Kontrolle. Mit diesem Leitfaden haben Sie eine gute Unterstützung an der Hand. Dokument herunterladen

Leitfaden: Dokumentationspflicht der Kita im Kinderschutz

Die Dokumentation spielt im Kinderschutz eine wichtige Rolle. Sie ist kein Selbstzweck, sondern die Legitimation der Einhaltung von Verfahrensstandards, auch mit Blick auf zivil- und strafrechtliche Haftungsfragen. Mit diesem Leitfaden berücksichtigen Sie alle wesentlichen Aspekte. Dokument herunterladen

Eine sehr gute Schilderung der Ergebnisse eines institutionellen Lernprozesses finden Sie in: Arbeitshilfe Hochdorf – Evang. Jugendhilfe im Kreis Ludwigsburg e.V.; »Und wenn es doch passiert…«.


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