
Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
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Wie der Kinderschutz gesetzlich geregelt ist
Das Wohl des Kindes findet bereits im Grundgesetz seinen Niederschlag. Die Gesetzgebung zum Schutz des Kindes wurde in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich erweitert. Hier erfahren Sie, welche gesetzlichen Regelungen für welche Institutionen und Berufsgruppen relevant sind.
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Entscheiden Sie richtig bei vermuteter Gefährdung des Kindes!
Wie Sie beim Aufkommen des Verdachts einer Kindeswohlgefährdung vorzugehen haben, ist in § 8a SGB geregelt. Mehr über diesen wie auch über den verpflichtenden gesetzlichen Schutzauftrag Ihrer Kita lesen Sie hier!
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Die Gefährdungseinschätzung ist nicht einfach!
Welche Anhaltspunkte können auf die Gefährdung für ein von Ihnen betreutes Kind hindeuten? Wen sollen Sie in den Prozess der Gefährdungseinschätzung miteinbeziehen? Diese delikaten Fragen werden hier beantwortet!
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Akute Kindeswohlgefährdung erfordert sofortiges Handeln
Kita-Fachkräfte müssen bei erfolglosem Versuch, die Kindeswohlgefährdung abzuwenden, das Jugendamt einschalten. Wie Sie das tun und welche Rechte dabei das Jugendamt hat, erfahren Sie hier.
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Gefährdungseinschätzung: Ihre Professionalität ist gefragt!
Wie die Begriffe Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung definiert sind, lesen Sie hier. Dabei hilft Ihnen die Maslowsche Pyramide der Grundbedürfnisse sowie die Tabelle „Eingriffsschwelle“. Auch über die Rechte von Eltern/Erziehungsberechtigten erfahren Sie hier mehr!
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Verantwortung der Kita-Leitung – diese Standards müssen Sie beachten!
Die Leitung einer Kindertageseinrichtung ist bei der Gefährdungseinschätzung vorrangige Ansprechpartnerin. Die Vorgehensweise in den Gesprächen und Moderationen erklärt Ihnen diese Tabelle.
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Welche Hilfsmittel stehen Ihnen bei der Gefährdungseinschätzung zur Verfügung?
Neben den Beratungen in der Einrichtung und den Elterngesprächen gibt es das Hilfsinstrument der Gefährdungseinschätzungsbögen. Welche Arten existieren und wie Sie diese richtig einsetzen, erfahren Sie hier!
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Unterschätzen Sie nicht das Potenzial einer Kinderschutzfachkraft!
Wenden Sie sich beim Auftauchen einer Gefährdungsproblematik an die Kinderschutzfachkraft. Sie soll zentraler Ansprechpartner für den Kinderschutz sein. Über Aufgaben und Ausgestaltung der Rolle einer Kinderschutzfachkraft informieren Sie sich hier!
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Nehmen Sie beim Verdacht einer Kindeswohlgefährdung die Beratungsmöglichkeiten wahr!
Kollegiale Abstimmung, Gefährdungseinschätzungsbögen, Systembrett: Mehr über die für die Kinderschutzfachkraft gebotenen Methoden bei der Beratung lesen Sie in diesem Artikel. Hier erklärt Ihnen eine tabellarische Auflistung auch die Leitlinien für Ihre Beratung!
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Beherrschen Sie die Gesprächsführung im Elterngespräch?
Bei Gesprächen mit Eltern im Zusammenhang mit Kindeswohlgefährdung bleiben oft Stolpersteine unbeachtet. Wie Sie ein gewisses Vertrauensverhältnis mit betroffenen Erziehungsberechtigten aufbauen können, zeigen wir Ihnen hier.
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Verweigerung oder aber Mitarbeit der Eltern? Das hilft Ihnen weiter!
Neben der schriftlichen Schutzvereinbarung gibt es weitere, vor allem auch auf die Kooperationsbereitschaft der Eltern abzielende Instrumente. Darüber, wie auch über Ihre Pflicht zur Dokumentation, werden Sie hier informiert!