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Finanzierung – eine unüberwindbare Hürde für die Kita-Gründung?

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Investitionskosten: Förderdarlehen der Länder

Wer eine Kita eröffnet, hat zunächst Investitionskosten für den Aus- bzw. Umbau und die Ausstattung der Räume. Diese lassen sich erst dann genau beziffern, wenn ein geeignetes Mietobjekt gefunden ist. In der Regel müssen Gründer/innen für die Um- und Ausgestaltung der Immobilie einen Kredit aufnehmen. Eventuell erhalten sie dafür bei der bundesweiten Kreditanstalt für Wiederaufbau – KfW-Bank eine Gründungsförderung. In den Ländern gibt es zumeist weitere Möglichkeiten für ein Förderdarlehen: In Baden-Württemberg ist die L-Bank Ansprechstelle dafür, in Nordrhein-Westfalen die NRW.BANK. In Sachsen können sich Interessierte an die Sächsischen Aufbaubank (SAB) wenden.

Investitionsprogramme des Bundes

Für Plätze für Kinder unter drei Jahren können Kita-Starter/innen Mittel aus dem Investitionsprogramm des Bundes zur Kinderbetreuungsfinanzierung 2015–2018 beantragen. Ein neueres Bundes-Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2017–2020 deckt auch Plätze für ältere Kinder bis zum Schuleintritt ab. Teilweise, wie in NRW, stehen Gelder des Landes zur Investitionsförderung zur Verfügung. Eine weitere Idee, um die nötigen Mittel aufzubringen: ortsansässige Unternehmen ins Boot holen, die sich an den Investitionen beteiligen und dafür dann Belegplätze in der Kita nutzen.

Zuschüsse zu laufenden Kosten

Für den Betrieb der Kita entstehen laufende Kosten, die sich im Wesentlichen aus Miet-, Personal-, Sach- sowie Verwaltungskosten zusammensetzen. Auf der Einnahmenseite stehen diesen Kosten die öffentlichen Zuschüsse gegenüber. Die Höhe der Zuschüsse ist von der jeweiligen Kommune abhängig und davon, wie viele Kinder unter bzw. über drei Jahren betreut werden. Diese Zuschüsse decken die Kosten jedoch nicht komplett. Aus der Differenz kann die angehende Kita-Betreiberin/der angehende Kita-Betreiber errechnen, wie hoch die Elternbeiträge sein müssen, damit sich das Kita-Vorhaben realisieren lässt. In einigen Ländern sind Elternbeiträge jedoch in der Höhe gedeckelt. Zudem ist häufig ein gewisser Eigenanteil des Trägers an den laufenden Kosten vorgesehen.

Einrichtungsgröße beeinflusst Wirtschaftlichkeit

Zu beachten ist, dass etwas größere Einrichtungen wirtschaftlicher arbeiten als kleinere. Eine reine Krippe (ausschließlich U-3-Kinder) sollte nach Erfahrung des VPK – Landesverband privater Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe in Baden-Württemberg e.V. mindestens 30 Plätze bieten, ein Kindergarten für Kinder über 3 Jahren mindestens 60. Für Einrichtungen mit größerer Altersmischung liegt die Zahl entsprechend dazwischen.

Ergänzende Arbeitshilfen

Finanzielle Spielräume durch Fördermittel

Die Arbeitshilfe gibt einen Überblick über den finanziellen Spielraum durch Fördermittel. Wie können Kommunen dazu beitragen? Dokument herunterladen

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