
Medienrecht
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Wie der Jugendmedienschutz von Staates wegen aufgebaut ist
Das Jugendschutzgesetz und ein Staatsvertrag mit den Bundesländern gewährleisten den umfassenden Schutz von Kindern in den Medien. Wie der Jugendschutz im Einzelnen geregelt ist und vor welchen Herausforderungen er steht – darüber informieren Sie sich hier!
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Das JuSchG – wann und wo es zur Anwendung kommt
Wie der Anwendungsbereich des JuSchG definiert ist, wie die auch für Kitas bedeutsame Alterskennzeichnung von Film- und Spielprogrammen normiert ist, wann Filme und Spielprogramme einer Kennzeichnungspflicht unterliegen: Lesen Sie hier mehr darüber!
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Ergänzung zum JuSchG – das regelt der JMStV darüber hinaus!
Der JMStV soll – wie bereits das JuSchG – Kinder und Jugendliche, aber auch Erwachsene vor unpassenden oder unzulässigen Medienangeboten schützen. Wie die einzelnen Angebote einzuordnen sind, das erfahren Sie hier!
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Der Kita-Auftritt im Netz – Bei Verletzung des JMStV drohen Bußgelder und sogar Strafverfahren!
Bei Verstößen gegen einschlägige Vorschriften des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags kann sich eine Einrichtung strafbar machen. Hier werden Sie darüber informiert, welche Konsequenzen bei einer Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat drohen.
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Die Aufsicht über den Jugendschutz in den Medien ist vielschichtig gegliedert
Welche Bedeutung hat die Kommission für Jugendmedienschutz? Wann ist ein Jugendschutzbeauftragter einzusetzen? Was sind die Aufgaben der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien? Hier werden diese Fragen beantwortet!