
Gestaltung der Website
-
© Lysenko.A / Fotolia
Umgehen Sie diese Stolpersteine bei der Registrierung eines Domainnamens!
Eine Homepage soll leicht zu finden sein. Dafür ist der Name einer Website entscheidend. Was Sie bei der Wahl eines Domainnamens in Bezug auf Marken- und Namensrecht beachten müssen, erfahren Sie hier!
-
Das Impressum auf der Kita-Website: Wie die Informationspflicht geregelt ist
Bei einem Kita-Auftritt im Netz, aber auch beim Versenden eines E-Mail-Newsletters oder bei einer Facebook-Seite gilt es, der vom Telemediengesetz geforderten Informationspflicht nachzukommen. Lesen Sie hier, was ein „Impressum“ enthalten soll und was dabei zu berücksichtigen ist!
-
© BillionPhotos.com / Fotolia
Die Veröffentlichung von Bildern aus Ihrer Einrichtung – das müssen Sie wissen!
Das sogenannte Kunsturhebergesetz regelt die Rechte von abgebildeten Personen, wenn Fotos verbreitet werden, auf denen diese zu identifizieren sind. Auch Festlegungen der neuen Datenschutz-Grundverordnung müssen in diesem Zusammenhang beachtet werden. Informieren Sie sich hier!
-
© Thomas Reimer / Fotolia
Die Ausnahmeregelung des „Beiwerks“ – was bedeutet sie für Kita-Fotos?
In bestimmten Fällen ist die Veröffentlichung von Bildern auch ohne Einwilligung der Abgebildeten möglich. Spielen die Abgebildeten eine vollkommen untergeordnete Rolle, gelten sie als „Beiwerk“ und ihre Einwilligung ist nicht mehr nötig. Welche Voraussetzungen müssen dazu erfüllt sein? Hier erfahren Sie es.
-
© fotomek / Fotolia
Einholung einer Einwilligung zur Verwendung von Fotos – so gehen Sie vor!
Für eine Kindertagesstätte empfiehlt es sich immer, eine Erlaubnis zur Verbreitung von Bildern bei den Betroffenen bzw. Erziehungsberechtigten einzuholen. Zum Beispiel verschafft Ihnen das Muster einer Einwilligungserklärung in diesem Artikel den Durchblick!
-
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – informieren Sie sich über Konsequenzen auch für Ihre Einrichtung!
Der Umgang mit personenbezogenen Daten ist in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) festgeschrieben. Obwohl die Grundlagen im Bereich Datenschutz noch nicht gefestigt sind, erwachsen einer Kindertagesstätte aus der DSGVO besondere Pflichten. Mehr darüber hier!
-
Erstellung Ihrer Kita-Homepage – achten Sie auf das Urheberrecht!
Auch im Netz leicht erreichbare Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Nutzt eine Kita diese ohne das Einverständnis des Urhebers, können Probleme entstehen. Darüber und inwieweit eine Einrichtung als Betreiberin einer Homepage für veröffentlichte Inhalte verantwortlich ist, können Sie sich hier informieren!