
Inklusive Bildung, Betreuung und Erziehung
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Inklusion als Systemherausforderung
Um der Forderung der UN-Behindertenrechtskonvention nach „inklusiver Bildung“ gerecht zu werden, sind die Kitas angehalten, jedweder Art von Diskriminierung entgegenzuwirken. Dazu reicht es nicht, jedem Kind den Zugang zu garantieren. Was noch dazugehört, erfahren Sie hier!
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Orientierungen für die Gestaltung inklusiver Bildung – diese vier Prinzipien müssen Sie einhalten!
Einen guten Anhaltspunkt für die inklusive frühkindliche Bildung bietet das sogenannte A-4-Schema. Hier vereinen sich vier Grundanforderungen von Inklusion: Availability, Accessibility, Acceptability, Adaptability. Doch was verbirgt sich hinter diesen Begriffen? Hier finden Sie es heraus!
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Anforderungen aus den UN-Konventionen – ein steiniger Weg in die Praxis
Das Recht auf inklusive Bildung aus der UN-BRK gilt zwar verbindlich, es lässt sich jedoch nur allmählich mithilfe weitreichender struktureller Änderungen umsetzen, die im Verantwortungsbereich von Bund und Ländern liegen. Erfahren Sie mehr über den aktuellen Stand der Dinge!
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Barrierefreiheit und Universal Design – das muss aus Trägersicht rechtlich bei der Inklusion beachtet werden!
Das Betreuungsangebot durch die Kitas muss vielfältigen sozialrechtlichen Vorgaben Rechnung tragen, u.a. muss es Eignung, Barrierefreiheit und ein „Universal Design“ aufweisen. Was all diese Anforderungen im Detail mit sich bringen, lesen Sie hier!
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Angemessene Vorkehrungen für die Inklusion – wie Sie sie pflichtgemäß umsetzen
Der Jugendhilfeträger ist verpflichtet, angemessene Vorkehrungen für die gleichberechtigte Förderung eines jeden Kindes zu treffen. Diese Vorkehrungen können je nach Bedarf verschiedene Formen annehmen, z.B. Beratungsleistungen für die Eltern. Erfahren Sie hier mehr!
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Medizinische Interventionen in der Kita bei Inklusionskindern – wann ist sie erlaubt?
Grundsätzlich dürfen Kita-Fachkräfte den Kindern keine Medikamente verabreichen. Es gibt jedoch Ausnahmefälle. Stichworte sind hier Dauer- und Bedarfsmedikation. Dabei sind immer Absprachen mit den behandelnden Ärzten notwendig! Informieren Sie sich über die Einzelfälle hier!
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Das müssen Sie als Kita-Leitung über Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe (SGB IX) wissen
Das SBG bietet eine beeindruckende Auswahl an Leistungen, um behinderten Menschen ein gleichberechtigtes Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. In der Praxis gestaltet sich die Umsetzung u.a. wegen der vielen Zuständigkeiten allerdings schwierig. Finden Sie hier einen Weg durch das Labyrinth!
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Spezielle Pflegeleistungen – wann sind sie möglich?
Benötigt ein Kind aufgrund einer Krankheit oder Beeinträchtigung eine verstärkte Pflege, die über den altersüblichen Bedarf hinausgeht, so kann es Pflegeleistungen nach dem SGB XI in Anspruch nehmen. Wie diese Pflege-/Hilfeleistungen aussehen, erfahren Sie hier!