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Die UN-Kinderrechtskonvention – was zeichnet sie aus?

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Mit der Anerkennung besonderer Bedürfnisse von Kindern, die von denen der Erwachsenen unterschieden werden können, ist die Erkenntnis verbunden, dass Kinder einen eigenen, auf ihre spezielle Situation zugeschnittenen Menschenrechtsschutz benötigen. Rund 40 Jahre nach Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte haben die Vereinten Nationen daher 1989 das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention) verabschiedet, das in spezifischer Weise die jedem Kind zustehenden Menschenrechte normiert. Die Kinderrechtskonvention ist Bestandteil einer Reihe internationaler Konventionen, in denen die Menschenrechte für besonders schutzbedürftige Gruppen der Bevölkerung formuliert wurden. Hierzu gehören z.B. die Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (1979) und die Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (2006).

Die in der UN-Kinderrechtskonvention niedergelegten Rechte sind nicht etwa »andere«, jenseits der allgemeinen Menschenrechte angesiedelte Rechte, denn »der Geist der Kinderrechte kommt aus dem Zentrum menschenrechtlichen Denkens« (Kerber-Ganse, 2009). Vielmehr spezifiziert und erweitert die Kinderrechtskonvention die allgemeinen Menschenrechte in Bezug auf die besonderen Belange von Kindern. Kinderrechte sind insofern Menschenrechte für Kinder. Die Konvention enthält daher sowohl die für alle Menschen geltenden Rechte (equal rights) als auch eine Reihe spezifischer, auf die besondere Situation von Kindern zugeschnittene Rechte (special rights) (Hanson, 2008).

Eine Besonderheit der UN-Kinderrechtskonvention gegenüber anderen menschenrechtlichen Übereinkommen besteht in ihrem integrativen Charakter. Da sie auf Menschen einer bestimmten Altersgruppe zielt, bezieht sie sämtliche menschenrechtlichen Bereiche mit ein. Bürgerliche und politische Rechte sind darin ebenso enthalten wie ökonomische, soziale und kulturelle Rechte. Vermutlich ist es diese Bandbreite und die damit verbundene Ausgewogenheit, die dazu geführt hat, dass sich die UN-Kinderrechtskonvention gemessen an der Zahl der Ratifikationen zum bisher erfolgreichsten Menschenrechtsübereinkommen entwickelt hat. Die Konvention wurde am 20. November 1989 einstimmig verabschiedet und beinahe universell ratifiziert.

Deutschland hat die UN-Kinderrechtskonvention 1992 ratifiziert. Seit Rücknahme einer zunächst bestehenden Vorbehaltserklärung gilt die Konvention seit 2010 uneingeschränkt für jedes in Deutschland lebende Kind, unabhängig von seinem Aufenthaltsstatus, also auch beispielsweise für nach Deutschland geflüchtete Kinder. Sie schafft subjektive Rechtspositionen und begründet innerstaatlich unmittelbar anwendbare Normen. Gerichte wie auch die exekutive Gewalt sind in vollem Umfang an sie gebunden. Gemäß Artikel 25 des Grundgesetzes nimmt die Konvention den Rang eines einfachen Bundesgesetzes ein. Sie steht damit allerdings nicht über der Verfassung. Im Falle einer Konkurrenz zwischen Grundgesetz und Kinderrechtskonvention kommt dem Grundgesetz eine Vorrangstellung zu.

Ausgangspunkt der UN-Kinderrechtskonvention ist die Stellung des Kindes als Träger eigener Rechte. Gemäß Artikel 1 gilt als Kind jeder Mensch, der das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, also Kinder und Jugendliche. Die in dem ‚Gebäude der Kinderrechte‘ wichtigsten und vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes als miteinander zusammenhängende Allgemeine Prinzipien (general principles) definierten Rechte finden sich in den Artikeln 2, 3, 6 und 12.

Artikel 2 enthält ein umfassendes Diskriminierungsverbot. Kein Kind darf aufgrund irgendeines Merkmals, wie z.B. der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache, der Religion, der politischen Anschauung, der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, einer Behinderung, der Geburt oder eines sonstigen Status des Kindes oder seiner Eltern benachteiligt werden.

In Artikel 3 Abs. 1 ist der Vorrang des Kindeswohls festgeschrieben. Demzufolge ist bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.

Artikel 6 sichert das grundlegende Recht jedes Kindes auf Leben und bestmögliche Entwicklung. Die Vertragsstaaten der Kinderrechtskonvention erkennen das angeborene Recht jedes Kindes auf Leben an und verpflichten sich, das Überleben und die Entwicklung des Kindes in größtmöglichem Umfang zu gewährleisten.

In Artikel 12 ist das Recht jedes Kindes auf Beteiligung niedergelegt. Demzufolge hat jedes Kind das Recht, in allen Angelegenheiten, die es betreffen, unmittelbar oder durch einen Vertreter gehört zu werden. Die Meinung des Kindes muss angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife berücksichtigt werden.

Allgemeine Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention

Artikel 2

Recht auf Nichtdiskriminierung

Artikel 3

Recht auf vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls

Artikel 6

Recht auf Leben und bestmögliche Entwicklung

Artikel 12

Recht auf Beteiligung und Berücksichtigung der Meinung des Kindes in allen es betreffenden Angelegenheiten

In der UN-Kinderrechtskonvention ist eine große Zahl weiterer Rechte von Kindern enthalten, die sich auf unterschiedliche Lebenssituationen und Lebensbereiche beziehen und nach Förderrechten, Schutzrechten und Beteiligungsrechten unterschieden werden können.

Literatur

Kerber-Ganse, W. (2009): Die Menschenrechte des Kindes. Die UN-Kinderrechtskonvention und die Pädagogik von Janusz Korczak. Versuch einer Perspektivenverschränkung. Opladen & Farmington Hills, MI: Verlag Barbara Budrich.

Hanson, K. (2008): Schools of thoughts in children’s rights. In: Ben-Arieh, A., Cashmore, J., Goodman, G., Kampmann, J., Melton, G.B. (Hrsg.). Handbook of Child Research. London: Sage.

Ergänzende Arbeitshilfen

Reflexionsfragen zu den Kinderrechten

Alle Kinder haben Rechte – Du auch! Diese Reflexionsfragen helfen Ihnen, die Kinderrechte in Ihrer Kita zu etablieren und kindgerecht umzusetzen. Dokument herunterladen

Merkblatt: UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK)

Die UN-Kinderrechtskonvention bildet den Grundstein für die aktuellen Kinderrechte. Hier bekommen Sie eine kurze Einführung in das Vertragswerk und dessen Rechtsstatus. Dokument herunterladen

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